Der Aufenthaltsstatus bestimmt maßgeblich, unter welchen Bedingungen geflüchtete Menschen am Arbeitsmarkt teilhaben können. Die folgenden Links und Materialien geben Ihnen einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Zugangsmöglichkeiten zu Ausbildung und Beschäftigung für Geflüchtete.

 

Welche Voraussetzungen für die Beschäftigung von Geflüchteten sind zu beachten?

Bundesagentur für Arbeit (BA)

Die Bundesagentur für Arbeit informiert kompakt über Voraussetzungen für die Beschäftigung von geflüchteten Menschen.

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Informationen zur Arbeitsmarktprüfung der Bundesagentur für Arbeit (BA)

Bundesagentur für Arbeit (BA)

Die Bundesagentur für Arbeit erklärt den Ablauf der Arbeitsmarktprüfung bei der Einstellung von Asylbewerberinnen bzw. Asylbewerbern und Geduldeten.

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Rechtliche Grundlagen

Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA)

Das Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung unterstützt Unternehmen bei der Fachkräftesicherung und hat eine für Unternehmen aufbereitete Übersicht über rechtliche Fragen der Beschäftigung von Geflüchteten erstellt.

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Broschüre: Potenziale nutzen - geflüchtete Menschen beschäftigen

Bundesagentur für Arbeit (BA), BDA, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Unter welchen Voraussetzungen können Sie geflüchtete Menschen beschäftigen? Können Auszubildende mit Duldung ihre Ausbildung in Ihrem Unternehmen abschließen und eine Beschäftigung in Deutschland aufnehmen? Oder welche Fördermöglichkeiten gibt es, um die Integration von geflüchteten Menschen zu unterstützen. Die Antworten für diese und viele anderen Fragen im Kontext der Arbeitsmarktintegration liefert die Broschüre.

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